Kinder schützen

Kinder sollen sich bei uns sicher fühlen. Dazu dient unser Schutzkonzept für Kinder, unser Verhaltenskodex für Mitarbeitende und unser Notfallplan. Dazu gibt es bei uns Vertrauenspersonen, die unabhängig von der Gemeindeleitung Ansprechpartner für Kinder und Eltern sind. 

Unsere Vertrauenspersonen für Kinderschutz:

E-Mail direkt an beide Vertrauenspersonen: kinder-vertrauensperson@kirchehoch3.berlin

Lena-Marit Hilpmann

(0176 83849150)

David Banczyk

(01577 2611415)

Schutzkonzept in der Kirchehoch3
  1. Alle Mitarbeitenden (sowohl im Bereich der Jungen Generation, wie auch in allen anderen Bereichen, also Älteste, Diakone, etc.) unterschreiben den Verhaltenskodex zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt.
  2. Dieser Verhaltenskodex ist in der Gemeinde bekannt und auf der Website und der Kirchehoch3-App einsehbar.
  3. In Mitarbeitendengesprächen und vor allem bei Gesprächen zur Einführung von neuen Mitarbeitenden wird der Schutz des Kindeswohles thematisiert und der Verhaltenskodex nicht nur unterschrieben, sondern auch durchgesprochen.
  4. Alle Mitarbeitenden legen einer Vertrauensperson ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
  5. Kinder und Jugendliche werden über ihr Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen informiert und wissen um die Hilfsstrukturen. Dies sollte in altersgemäßen Angeboten in den unterschiedlichen Gruppen geschehen.
  6. Mitarbeitende werden durch Schulungsangebote zum Thema „Schutz vor Gewalt und Missbrauch“ fortgebildet und mit dem Thema konfrontiert.
  7. Die Gemeinde verfügt über Vertrauenspersonen, die in der Gemeinde bekannt sind und an die sich Kinder und Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende und alle Besucher der Gemeinde in Fällen der Vermutung von sexueller Gewalt wenden können.
  8. Die Gemeindeleitung und die Vertrauenspersonen verfügen über einen Notfallplan, der das Vorgehen im Falle eines Verdachtes auf sexuellen Missbrauch regelt.
  9. Die Gemeinde kennt Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch, kennt Namen von „insoweit erfahrenen Fachkräften“, kennt die Ansprechperson im zuständigen Jugendamt und arbeitet mit ihnen zusammen.
  10. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen wird über das Thema sexuelle Gewalt gesprochen und Hilfsangebote und Präventionsmaßnahmen vorgestellt.
Verhaltenskodex für Mitarbeitende
  1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in unserer gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit im Bund FeG Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Teilnehmenden.
  2. Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Deshalb respektiere ich den eigenen Willen aller Gruppenmitglieder und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
  3. Ich gestalte die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
  4. Mir ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeitende/r nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
  5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten und beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung.
  6. Ich werde in unserem Mitarbeitendenteam Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.
  7. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere mich über die notwendigen Handlungsschritte und suche mir kompetente Ansprechpersonen, damit ich im konkreten Fall Hilfe für mich und Betroffene finde.
  8. Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden gelesen.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bund FeG lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander und der Beziehung zu Gott. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, ihren Nächsten und zu sich selbst zu entwickeln und zu leben. Vertrauen soll gestärkt und nicht missbraucht werden, junge Menschen sicher gemacht und nicht verunsichert werden.

Aus diesem Grund halte ich mich an o.g. Grundsätze.

Notfallplan

Wie gehen wir in Vertrauensvolle Gespräche:

 

  1. Ruhe bewahren
  2. Situation eindeutig verstehen, Fragen stellen (ohne falsche Versprechungen zu machen)
  3. Gefahr analysieren (und dokumentieren)
  4. Hilfe holen (Einschalten anderer bspw. Gemeindeleitung, Jugendamt, Therapievermittlung)
  5. Nacharbeit für sich selbst (Seelsorger für Seelsorger)

Weiterführende Links

Gesetzestexte

(Anlage 7 der Broschüre Schützen und Begleiten):

Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe (https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/)

Strafgesetzbuch (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/)